Baugenehmigungen            

Baugenehmigungen

Eine gute Planung spart Zeit und Geld – Was Sie wissen sollten!

Je nach Bundesland gibt es unterschiedliche Festlegungen zur Durchführung von Baumaßnahmen. Einige Bauvorhaben können genehmigungsfrei sein, so können Sie in Sachsen ein Gartnehaus bis 10m² und einen Carport bis 40m² überbauter Fläche i.d.R. Genehmigungsfrei bauen. Generell gilt aber:

Liegt Ihr Bauplatz in einer Gartnespatre, kann bis 24m² gebaut werden. Wenden Sie sich an den Gartenvorstand, mit der Frage, wekche Besonderheiten in der Sparte gelten.

Liegt Ihr Grundstück in einer Wochenend- oder Feriensiedlung können 40-60m² genehmigungsfrei sein. Es kann Sonderregelungen geben, welche Sie auch bei den Gemeinden erfahren.

Für alle anderen Grundstücke zeichnet die jeweilge Gemeinde mit dem dazugehörigen Bauamt verantwortlich. Bei diesen wichtigen Einrichtungen sollten Sie vorsprechen und Ihre Fragen wie folgt stellen:

  • Darf ich und wenn ja, wie groß darf ich auf meinem Grundstück bauen?
  • Wie sollen die Abstandsflächen sein?
  • Darf ich in Holzbauweise bauen?
  • Wie soll die Dachausführung sein und wie die Dachneigung?
  • Gibt es Vorgaben für die Firstrichtung?
  • Wie hoch darf ich bauen?
  • Gibt es Vorgaben zur Fassadengestaltung oder zur Dacheindeckung?
  • Welche Auflagen gibt es für Abwasser- und Regenwasserbeseitigung?
  • Welche sonstigen Auflagen gibt es?
  • Muss ich einen Bauantrag stellen oder reicht eine Bauanzeige?
  • Wer ist Ansprechpartner zur Antragstellung?

Noch ein Tipp – egal was bei Ihrem Gespräch mit den Damen und Herren vom Amt heraus kommt, gehen Sie die Antworten auf obige Fragen mit uns nochmals durch. Auch bei negativen Aussagen findet sich in vielen Fällen ein Weg, das Bauvorhaben doch noch zu realisieren.

Im Übrigen

können unsere Holhäuser mit einem universellen, auf die persönlichen Wünsche des Bauherren und die Bauart des Gebäudes abgestimmten Sicheheitspaket ausgestattet werden.

Im Ergebnis dieser, die Sicheheit verbessernden Maßnahmen, gelten diese Häuser als nach polizeilicher Empfehlung gesichert (eine Gemeinschaftsaktion des LKA-Sachsen, des LV der Kleingärtner und der VG HOLZHAUSundmehr).