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   Allgemeine Geschäftsbedingungen

   1. Allgemeines

   Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich.
   Alle Vereinbarungen zwischen Besteller und uns, sind schriftlich niederzulegen.
   Mündliche Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen,
   schriftlichen Bestätigung durch uns.
   Der Besteller ist für alle notwendigen Genehmigungen, Bauantragsunterlagen,
   wie technische Zeichnungen und Statik sowie Bau- und Wegefreiheit selbst
   verantwortlich.

   2. Angebot und Angebotsannahme

   Der unterzeichnete Auftrag ist ein bindendes Angebot des Bestellers.
   Dieses Angebot des Bestellers gilt von uns als angenommen, sofern es nicht von
   unserer Seite innerhalb von 4 Wochen ausdrücklich abgelehnt wird.
   Das Angebot bezieht sich auf die benannten zu erbringenden Leistungen.
   Die zur Ausführung notwendigen Zusatzleistungen wie Umladen wegen
   fehlender Zufahrtsmöglichkeiten, Sondertransport, Handtransporte
   über 40 m, Krankosten, Gerüstkosten und durch Auflagen des Gesetzgebers,
   Bauämter oder der Berufsverbände erhobenen Leistungen gehen zu Lasten
   des Bestellers.

   3. Preise - Zahlungsbedingungen

   Unsere Preise sind Barverkaufspreise inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer,
   Transport und Versicherung innerhalb Deutschland Festland frei Bordsteinkante.
   Nach Lieferung und/oder Montage ist der Rechnungsbetrag ohne Skontoabzug
   zur Zahlung fällig. Liefertermin ist gleich Zahlungstermin - Soll.

   Ab Auftragannahme sind unsere Preise 6 Monate gültig. Wir behalten uns
   das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als
   6 Monten bzw. bei Vorbehaltsverträgen mit mehr als 6 Monaten Vorbehaltzeit
   die Preise entsprechend den eingetretenen Kostensteigerungen, insbesondre
   aufgrund von Tarifverträgen oder Materialpreissteigerungen zu erhöhen.
   Beträgt die Erhöhung mehr als 5 % des vereinbarten Preises so steht dem
   Besteller ein Kündigungsrecht zu.
   Leistungen welche der Auftragnehmer bis zu diesem Datum erbracht hat
   z. B. Zeichnungen und Statiken werden dem Besteller in Rechnung gesetzt.
   Die Aufrechnung mit anderen als unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
   Forderungen ist ausgeschlossen. Offene Geldleistungen des Bestellers an den
   Auftragnehmer sind für die Dauer des Verzuges mit 5 Prozentpunkten über dem
   jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verzinsen.

   4. Lieferzeiten

   Lieferzeiten erfolgen in Absprache zwischen Besteller und Auftragnehmer.
   Die Lieferterminbenennung durch den Auftragnehmer erfolgt umgehend nach
   Schaffung aller Voraussetzungen durch den Besteller.
   Dem Besteller obliegt die Erledigung der örtlich notwendiger Voraussetzungen
   insbesondere Baugenehmigurig, Fundamenterstellung und Zufahrtsfreiheit.
   EvtL Vorbehalte sind auszuräumen.
   Geraten wir in Verzug, ist unsere Schadensersatzpflicht im Fall leichter
   Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.
   Der Ersatz von nicht voraussehbaren Schaden setzt den Nachweis vorsätzlicher
   oder grob fahrlässiger Vertragsverletzung voraus.

   5. Gefahrübergang

   Die Lieferung ist frei Bordsteinkante vereinbart.
   Bei Bausatzlieferung geht die Gefahr mit Entladung auf den Besteller über,
   bei Auftragen mit vereinbarter Montage bei Beendigung der Montagearbeiten ohne
   etwaige Mängelbeseitigung.

   6. Mangelgewahrleistung

   Offensichtliche Mängel der Kaufsache sind uns schriftlich binnen 14 Tagen nach
   Lieferung bzw. Montage anzuzeigen. Danach sind die Gewährleistungsansprüche
   wegen offensichtlicher Mängel ausgeschlossen. Mangelbeseitigung und
   Gewährleistung richten sich nach VOB / B.
   Unwesentliche, zumutbare Abweichungen und Toleranzen in der Holzbe-
   schaffenheit (Farbe, Holzmaserung und Struktur) sowie kleinere Rissbildungen
   und engerer Astbesatz, stellen keinen Mangel dar, soweit diese in der Natur der
   verwendeten Materialien liegen und üblich sind. Der Besteller ist für
   Holzschutz /Anstrich selbst verantwortlich, insbesondere für Schäden,
   die sich aus mangelndem Holzschutz / Anstrich ergeben.

   7. Gesamthaftung

   Soweit unsere Haftung auf Schadensersatz ausgeschlossen oder beschränkt ist,
   gilt dies auch für alle Ansprüche wegen Verschuldung bei Vertragschluss,
   Verletzung von Nebenpflichten und sonstiger gesetzlicher Ansprüche,
   z. B. aus der Produkthaftung gemäß 1 § 823 ff BGB. Diese Regelung gilt
   nicht für Ansprüche gemäß § 1, 4 Produkthaftungsgesetz.
   Gleiches gilt bei anfänglichen Unvermögen oder zu vertretender
   Unmöglichkeit. Dies gilt auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten,
   Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

   8. Eigentumsvorbehalt

   Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bin zum Eingang aller
   Zahlungen aus dem Liefervertrag vor.
   Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug,
   sind wir berechtig, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme sowie in
   der Pfändung der unter Vorbehalt gelieferten Kaufsache durch uns,
   liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag.

   9. Schadensersatz

   Kündigt der Besteller vor Lieferung den Auftrag, so sind wir berechtigt,
   Schadensersatz in Höhe von 12 % der Auftragssumme zu verlangen.
   Bei bereits gefertigten Aufträgen insbesondere bei Sonderkonstruktionen
   wird der volle Betrag laut Auftrag fällig, Ausgenommen bei Produkten,
   welche ohne Änderungsaufwände unverzüglich weiter verkauft werden können.
   Für diese Aufträge wird eine Aufwandsentschädigung von 5 % der Auftrags-
   summe fällig. Dem Besteller bleibt ausdrücklich das Recht vorbehalten,
   einen geringeren Schaden nachzuweisen.

 
  
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