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Allgemeine
Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich.
Alle Vereinbarungen zwischen Besteller und uns, sind schriftlich
niederzulegen.
Mündliche Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen,
schriftlichen Bestätigung durch uns.
Der Besteller ist für alle notwendigen Genehmigungen,
Bauantragsunterlagen,
wie technische Zeichnungen und Statik sowie Bau- und Wegefreiheit
selbst
verantwortlich.
2. Angebot und Angebotsannahme
Der unterzeichnete Auftrag ist ein bindendes Angebot
des Bestellers.
Dieses Angebot des Bestellers gilt von uns als angenommen,
sofern es nicht von
unserer Seite innerhalb von 4 Wochen ausdrücklich abgelehnt
wird.
Das Angebot bezieht sich auf die benannten zu erbringenden
Leistungen.
Die zur Ausführung notwendigen Zusatzleistungen wie
Umladen wegen
fehlender Zufahrtsmöglichkeiten, Sondertransport, Handtransporte
über 40 m, Krankosten, Gerüstkosten und durch Auflagen
des Gesetzgebers,
Bauämter oder der Berufsverbände erhobenen Leistungen
gehen zu Lasten
des Bestellers.
3. Preise - Zahlungsbedingungen
Unsere Preise sind Barverkaufspreise inklusive gesetzlicher
Mehrwertsteuer,
Transport und Versicherung innerhalb Deutschland Festland
frei Bordsteinkante.
Nach Lieferung und/oder Montage ist der Rechnungsbetrag
ohne Skontoabzug
zur Zahlung fällig. Liefertermin ist gleich Zahlungstermin
- Soll.
Ab Auftragannahme sind unsere
Preise 6 Monate gültig. Wir behalten uns
das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten
Lieferzeit von mehr als
6 Monten bzw. bei Vorbehaltsverträgen mit mehr als 6
Monaten Vorbehaltzeit
die Preise entsprechend den eingetretenen Kostensteigerungen,
insbesondre
aufgrund von Tarifverträgen oder Materialpreissteigerungen
zu erhöhen.
Beträgt die Erhöhung mehr als 5 % des vereinbarten
Preises so steht dem
Besteller ein Kündigungsrecht zu.
Leistungen welche der Auftragnehmer bis zu diesem Datum erbracht
hat
z. B. Zeichnungen und Statiken werden dem Besteller in Rechnung
gesetzt.
Die Aufrechnung mit anderen als unbestrittenen oder rechtskräftig
festgestellten
Forderungen ist ausgeschlossen. Offene Geldleistungen des
Bestellers an den
Auftragnehmer sind für die Dauer des Verzuges mit 5
Prozentpunkten über dem
jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank
zu verzinsen.
4. Lieferzeiten
Lieferzeiten erfolgen in Absprache zwischen Besteller
und Auftragnehmer.
Die Lieferterminbenennung durch den Auftragnehmer erfolgt
umgehend nach
Schaffung aller Voraussetzungen durch den Besteller.
Dem Besteller obliegt die Erledigung der örtlich notwendiger
Voraussetzungen
insbesondere Baugenehmigurig, Fundamenterstellung und Zufahrtsfreiheit.
EvtL Vorbehalte sind auszuräumen.
Geraten wir in Verzug, ist unsere Schadensersatzpflicht im
Fall leichter
Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Der Ersatz von nicht voraussehbaren Schaden setzt den Nachweis
vorsätzlicher
oder grob fahrlässiger Vertragsverletzung voraus.
5. Gefahrübergang
Die Lieferung ist frei Bordsteinkante vereinbart.
Bei Bausatzlieferung geht die Gefahr mit Entladung auf den
Besteller über,
bei Auftragen mit vereinbarter Montage bei Beendigung der
Montagearbeiten ohne
etwaige Mängelbeseitigung.
6. Mangelgewahrleistung
Offensichtliche Mängel der Kaufsache sind uns schriftlich
binnen 14 Tagen nach
Lieferung bzw. Montage anzuzeigen. Danach sind die Gewährleistungsansprüche
wegen offensichtlicher Mängel ausgeschlossen. Mangelbeseitigung
und
Gewährleistung richten sich nach VOB / B.
Unwesentliche, zumutbare Abweichungen und Toleranzen in der
Holzbe-
schaffenheit (Farbe, Holzmaserung und Struktur) sowie kleinere
Rissbildungen
und engerer Astbesatz, stellen keinen Mangel dar, soweit
diese in der Natur der
verwendeten Materialien liegen und üblich sind. Der
Besteller ist für
Holzschutz /Anstrich selbst verantwortlich, insbesondere
für Schäden,
die sich aus mangelndem Holzschutz / Anstrich ergeben.
7. Gesamthaftung
Soweit unsere Haftung auf Schadensersatz ausgeschlossen
oder beschränkt ist,
gilt dies auch für alle Ansprüche wegen Verschuldung
bei Vertragschluss,
Verletzung von Nebenpflichten und sonstiger gesetzlicher
Ansprüche,
z. B. aus der Produkthaftung gemäß 1 § 823
ff BGB. Diese Regelung gilt
nicht für Ansprüche gemäß § 1,
4 Produkthaftungsgesetz.
Gleiches gilt bei anfänglichen Unvermögen oder
zu vertretender
Unmöglichkeit. Dies gilt auch für die persönliche
Haftung unserer Angestellten,
Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
8. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache
bin zum Eingang aller
Zahlungen aus dem Liefervertrag vor.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere
bei Zahlungsverzug,
sind wir berechtig, die Kaufsache zurückzunehmen. In
der Zurücknahme sowie in
der Pfändung der unter Vorbehalt gelieferten Kaufsache
durch uns,
liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag.
9. Schadensersatz
Kündigt der Besteller vor Lieferung den Auftrag,
so sind wir berechtigt,
Schadensersatz in Höhe von 12 % der Auftragssumme zu
verlangen.
Bei bereits gefertigten Aufträgen insbesondere bei Sonderkonstruktionen
wird der volle Betrag laut Auftrag fällig, Ausgenommen
bei Produkten,
welche ohne Änderungsaufwände unverzüglich
weiter verkauft werden können.
Für diese Aufträge wird eine Aufwandsentschädigung
von 5 % der Auftrags-
summe fällig. Dem Besteller bleibt ausdrücklich
das Recht vorbehalten,
einen geringeren Schaden nachzuweisen.
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