Die 24 qm Häuser sind ausgerichtet auf das Bundeskleingartengesetz, welches es im Zusammenspiel mit den Landesbauordnungen ermöglicht Gebäude in Kleingartenanlagen mit 24 qm überbauter Fläche und 3,5 m Firsthöhe ohne Bauantrag zu errichten. Genehmigungen spricht hier der Gartenvorstand aus. Für alle anderen Grundstücke gilt die jeweilige Landesbauordnung.