Ferienhäuser
und Wohnhäuser können individuell gestaltet werden.
Deren Errichtung bedarf einer
Baugenehmigung. Ausnahme können
Ferienhausgrundstücke sein, welche im
Flächennutzungsplan auch als
solche ausgewiesen sind. Wir
informieren Sie gern über das Prozedere
um an Ihr Ferienhausglück zu kommen.