Ferienhäuser            
Ferienhäuser und Wohnhäuser können individuell gestaltet werden. Deren Errichtung bedarf einer Baugenehmigung. Ausnahme können Ferienhausgrundstücke sein, welche im Flächennutzungsplan auch als solche ausgewiesen sind. Wir informieren Sie gern über das Prozedere um an Ihr Ferienhausglück zu kommen.